Gemeinsam gegen Corona: Lockdown in Brandenburg

Aufgrund der deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Zahl der Todesfälle muss das öffentliche Leben in allen Bundesländern weitgehend heruntergefahren werden. Da die bisher geltenden Maßnahmen nicht ausreichend waren, um die Corona-Pandemie nachhaltig einzudämmen, hat das Kabinett des Landes Brandenburg weitere Einschränkungen beschlossen. Diese gelten seit Mittwoch, den 16. Dezember.
Alle sind verpflichtet, die physischen Kontakte untereinander auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten öffentlichen Raum untersagt. Viele Geschäfte und auch Friseure müssen für den Publikumsverkehr schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Das Böllern zum Jahreswechsel wird an örtlich festgelegten Orten untersagt. Bereits seit dem 14. Dezember ist die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt. Kitas bleiben geöffnet. Der sogenannte kleine Grenzverkehr, zum Beispiel nach Polen (bis zu 24 Stunden Aufenthalt) ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht bei triftigen Gründen für den Grenzübertritt, z. B. für Berufspendler*innen oder Schüler*innen und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen.
Den vollständigen Inhalt der aktuellen Eindämmungsverordnung finden Sie hier.