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Jetzt beantragen: Projektförderung 2024 im Rahmen der Oder-Partnerschaft

Karte der Oder-Regionen © Oder Partnerschaft

Die Oder-Partnerschaft ist ein interregionales, grenzübergreifendes informelles deutsch-polnisches Netzwerk. Ziel der Ausschreibung ist die Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze leisten. Sie sollten einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung von Berliner Akteurinnen und Akteuren in die Region leisten.

Nicht förderfähig sind Projekte aus dem Bereich Wirtschaft sowie Schulaustausche.

Informationen zur Oder-Partnerschaft finden sich hier: www.oder-partnerschaft.eu

Förderkriterien:

Die Entscheidung über die Förderung von Projekten erfolgt durch den Europabereich (I D) der Senatskanzlei nach folgenden Kriterien:

  • Das Projekt liefert einen erkennbaren Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Beziehungen von Berliner Akteuren in den Raum der Oder-Partnerschaft hinein. Der Projektantrag muss von Berliner Akteuren eingereicht werden.
  • Das Projekt wird auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft und von Akteuren, die ihre Hauptwirkungsstätte in dieser Region haben, durchgeführt. Ein Schwerpunkt sollte in Berlin liegen.
  • Es sind sowohl deutsche als auch polnische Partner (Oder-Partnerschaft) beteiligt.
  • Das Projekt hat Austauschcharakter und beteiligt die Zivilgesellschaft.
  • Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit angelegt, insbesondere in Bezug auf die Verbindungen zwischen den Partnern und die Nutzung der Ergebnisse.
  • Das Projekt verfügt über eine gewisse Außenwirkung und kann in Einklang mit den Leitgedanken der Oder-Partnerschaft öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen.

Fördersumme:

Die bei der Senatskanzlei im Rahmen der Oder-Partnerschaft 2024 beantragte Fördersumme darf ein Fördervolumen von 10.000 Euro nicht überschreiten. Die tatsächliche Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem eingereichten Finanzierungsplan und der Anzahl der eingereichten und für förderfähig befundenen Projekte.

Ein Eigenanteil ist zwingend einzubringen.

Bei Zuwendungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Berlin. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die geeignete Form der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber festgelegt.

Förderzeitraum:

Die Mittel werden nach Auswahl der Projekte in Form einer Zuwendung vergeben. Der Projektzeitraum beginnt nach Bewilligung, frühestens aber ab dem 1. August 2024, und endet spätestens am 31. Dezember 2024. Der taggenaue Projektzeitraum muss im Antrag angegeben werden. Bei der Angabe des Projektzeitraumes sollte ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Projektes eingeplant werden.

Antragstellung:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (von einer zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person) – zweifache Ausführung
  • Ausgefüllter und unterschriebener Finanzierungsplan (von einer zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person) – zweifache Ausführung
  • Weitere erforderliche Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
  • Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Antragsfrist:

Die Unterlagen müssen bis spätestens zum 15. Mai 2024 eingereicht werden. Später eingehende und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Unterlagen müssen parallel per E-Mail eingereicht werden.

Für den Antrag sind die folgenden Unterlagen und Muster zu verwenden:

https://www.berlin.de/sen/europa/service/projektfoerderung/artikel.826861.php

Unter diesem Link finden sich auch weitere Informationen zu Zuwendungen (Antrag, förderfähige Kosten, Abrechnung etc.).

Anträge sind zu senden an:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

- Senatskanzlei

z.Hd. Frau Johanna Eisenberg

Referat Europaangelegenheiten

Jüdenstraße 1

10178 Berlin

sowie parallel per E-Mail an: johanna.eisenberg@europa.berlin.de

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08.12.2024 -