Ausschreibung für Projekte im Rahmen der Oder-Partnerschaft
Die Projektförderung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Rahmen der Oder-Partnerschaft im Jahr 2023 ist eröffnet.
Berlin hat derzeit die koordinierende Rolle im Rahmen der Oder-Partnerschaft inne. Ziel ist die Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutschpolnischen Grenze leisten. Sie sollten einen kulturellen Aspekt beinhalten und einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung von Berliner Akteurinnen und Akteuren in die Region leisten.
Nicht förderfähig sind Projekte aus dem Bereich Wirtschaft sowie Schulaustausche. Informationen zur Oder-Partnerschaft finden Sie auf unser Website.
Die Entscheidung über die Förderung von Projekten erfolgt durch den Europabereich der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nach folgenden Kriterien:
- Das Projekt liefert einen erkennbaren Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Beziehungen von Berliner Akteur:innen in den Raum der Oder-Partnerschaft hinein. Der Projektantrag muss von Berliner Akteur:innen eingereicht werden.
- Das Projekt wird auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft und von Akteur:innen, die ihre Hauptwirkungsstätte in dieser Region haben, durchgeführt. Ein wesentlicher Schwerpunkt sollte in Berlin liegen.
- Es sind sowohl deutsche als auch polnische Partner beteiligt.
- Das Projekt hat Austauschcharakter. Der Gedanke der grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Zusammenarbeit als Teil der europäischen Zusammenarbeit wird durch einen kulturellen Teil sichtbar gemacht. Das Projekt beteiligt die Zivilgesellschaft.
- Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit angelegt, insbesondere in Bezug auf die Verbindungen zwischen den Partnern und die Nutzung der Ergebnisse.
- Das Projekt verfügt über eine gewisse Außenwirkung und kann in Einklang mit den Leitgedanken der Oder-Partnerschaft öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
- Es sollte geprüft und dargestellt werden, ob und inwieweit das Projekt ggfs. auch mit digitalen Hilfsmitteln durchgeführt werden könnte.
- Das Projekt hat noch nicht begonnen.
Interessierte Projekte können sich bis zum 13. März 2023 bewerben. Die Antragsunterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Die Unterlagen müssen per Post und per E-Mail geschickt werden.
Anträge sind zu senden an:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
z.Hd. Frau Johanna Eisenberg
Brunnenstraße 188 – 190
10119 Berlin
sowie parallel per E-Mail an: johanna.eisenberg@europa.berlin.de
Weitere Informationen finden Sie hier.
Alle notwendigen Unterlagen und Muster finden Sie hier.
Die bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Rahmen der Oder-Partnerschaft beantragte Fördersumme muss zwischen 3.000 € und max. 5.000 € liegen.
Termin: bis 13. März 2023
Ort: Online