Projektförderung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Rahmen der Oder-Partnerschaft
Der Europareferat der Senatsverwaltung für Kultur und Europa fördert in diesem Jahr erneut Projekte auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen deutsch-polnischen Zusammenarbeit leisten.
Die Aktivitäten sollen Austauschcharakter haben, wobei die Kultur und kulturelle Initiativen einen zentralen inhaltlichen Bestandteil darstellen sollten.
Die Entscheidung über die Förderung von Projekten erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Das Projekt wird auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft und von Akteur*innen, die ihre Hauptwirkungsstätte in dieser Region haben, durchgeführt.
- Das Projekt liefert einen erkennbaren Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Beziehungen von Berliner Akteur*innen in den Raum der Oder-Partnerschaft hinein. Projektanträge von Berliner Akteur*innen haben besonders hohe Priorität.
- Es sind sowohl deutsche als auch polnische Akteur*innen/Partner*innen beteiligt.
- Das Projekt hat Austauschcharakter. Der Gedanke der grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Zusammenarbeit als Teil der europäischen Zusammenarbeit wird durch einen kulturellen Teil (ggfs. Schwerpunkt) sichtbar gemacht.
- Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit angelegt, insbesondere in Bezug auf die Verbindungen zwischen den Partner*innen und die Nutzung der Ergebnisse.
- Das Projekt bezieht die Zivilgesellschaft ein, es richtet sich nicht ausschließlich an Akteur*innen, die sich ohnehin professionell im internationalen Kontext bewegen.
- Das Projekt verfügt über eine gewisse Außenwirkung und kann in Einklang mit den Leitgedanken der Oder-Partnerschaft öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
- Das Projekt hat noch nicht begonnen.
- Das Projekt findet zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2020 statt (der Durchführungszeitraum kann bei Bedarf bis max. 28. Februar 2021 verlängert werden).
- Es sollte geprüft und dargestellt werden, ob und inwieweit das Projekt auch mit digitalen Hilfsmitteln durchgeführt werden könnte.
Die beantragte Fördersumme muss zwischen 1.000 € und max. 3.000 € liegen. Die tatsächliche Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem eingereichten Finanzierungsplan und der Anzahl der eingereichten und für förderfähig befundenen Projekte. Die Vergabe erfolgt unter Beachtung von Paragraph 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung.
Die Mittel werden nach Auswahl der Projekte in Form einer Zuwendung vergeben. Bewilligte Projekte dürfen nicht vor dem 1. August 2020 beginnen und müssen im Jahr 2020 umgesetzt werden. Der Zeitraum der Projektdurchführung kann bis max. 28. Februar 2021 verlängert werden.
Anträge müssen bis spätestens zum 23. Mai 2020 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.