Neue Einreisebestimmungen seit dem 23.12.2021
Ab dem 23. Dezember 2021 gelten neue Einreisebestimmungen für die Einreise aus Polen nach Deutschland.
Seit diesem Zeitpunkt besteht bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab sechs Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab sechs Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen.
Außerdem müssen sich Reisende, die aus Polen einreisen, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Für Ungeimpfte besteht die Verpflichtung eines negativen COVID-Tests (Antigentest oder PCR-Test), der nicht älter als maximal 48 Stunden sein darf. Die Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, die polnische Version wird nicht anerkannt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.