Lockerungen der Corona-Reisebeschränkungen in Brandenburg und Polen
Am 8.5. hat die Landesregierung Brandenburgs eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Quarantäne-Verordnung in Brandenburg wurde nun vorerst bis zunächst 5. Juni 2020 verlängert. Weiterhin gelten jedoch umfangreiche Ausnahmen für Berufspendler*innen, aber auch für Schüler*innen, Studierende und weitere Personen mit begründetem Reisegrund. Der volle Text der Verordnung ist hier nachzulesen.
Eine kurze Übersicht zu den aktuellen Regelungen im Hinblick auf die wichtigsten Fragen zum brandenburgisch-polnischen Grenzraum ist hier auf Deutsch und Polnisch zu finden. Auch Fragen bezüglich der Einreise der Grenzpendler*innen aus Polen nach Brandenburg werden in der Übersicht beantwortet.
Auch in Polen gilt seit dem 4.5. eine weitgehende Aufhebung der 14-tägigen Pflichtquarantäne für bestimmte Personengruppen. Von der Quarantäne befreit sind bei der Einreise über eine EU-Binnengrenze nach Polen Arbeitnehmer*innen sowie Geschäfts- und Gewerbetreibende, die in Polen leben und in einem Nachbarland arbeiten oder geschäftlich tätig sind und zu diesem Zweck einreisen – und umgekehrt. Gleiches gilt für Schüler*innen und Studierende sowie Mitglieder der diplomatischen Missionen, konsularischer Vertretungen und Vertreter*innen internationaler Organisationen sowie deren Familienmitglieder und andere Personen, die im Besitz eines Diplomatenpasses sind. Die Berufs- oder Geschäftstätigkeit bzw. das Studium muss nachgewiesen werden. Medizinisches Personal sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen unterliegen allerdings weiterhin der 14-tägigen Quarantäne.